Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Alters- und Ehejubilare

Wenn Sie im Jahr 2024 Ihren 70. Geburtstag feiern, wird Ihr Ehrentag und auch jeder fünfte
weitere Geburtstag im Nachrichtenblatt und in der Tagespresse zukünftig nur veröffentlicht,
wenn Sie eine Einverständniserklärung getätigt haben
. Diese gilt bis auf Widerruf.
Darüber hinaus werden ab dem 100. Geburtstag dann alle weiteren Geburtstage veröffentlicht.
Ehejubiläen werden ab dem 50. und auch jedes weitere fünfte veröffentlicht.
Die örtlichen Tageszeitungen werden ebenfalls von den Alters- und Ehejubiläen unterrichtet,
veröffentlichen diese aber auch nur, wenn die Einverständniserklärung vorliegt.

Diese Einverständniserklärung können Sie unten herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt im Rathaus abgeben oder einwerfen.