Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf, die Kindertageseinrichtungen oder eine Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen besuchen, können Sprachfördermaßnahmen erhalten, die auf die alltagsintegrierte Sprachbildung aufbauen.

Dazu stehen zwei Förderwege zur Verfügung:

  • die Intensive Sprachförderung plus (ISF+) in Kleingruppen ab einem Alter von zwei Jahren und sieben Monaten gemäß Orientierungsrahmen zur Durchführung der Intensiven Sprachförderung plus, sowie
  • die Sprachförderung nach dem Rahmenplan „Singen-Bewegen-Sprechen im Kindergarten“ der SBS-Bildungskooperation für Kinder ab dem 3. Lebensjahr unter besonderer Berücksichtigung der Rhythmik

Folgende Träger von Kindertageseinrichtungen können Zuwendungsempfänger sein:

  • kommunale Träger
  • kirchliche Träger
  • sonstige freie Träger
  • geeignete andere juristische Personen
  • geeignete Gesellschaften des bürgerlichen Rechts
  • sowie bei der Sprachfördermaßnahme ISF+ die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen.

Bei Sprachfördermaßnahmen nach dem Förderweg ISF+ können Sprachfördergruppen aus drei bis zu sieben Kindern mit 2.200 je Kindergartenjahr und Sprachfördergruppen mit bis zu zwei Kindern mit 1.200 € bezuschusst werden.

Für Sprachfördermaßnahmen nach dem Förderweg SBS erhalten Sie pro Sprachfördergruppe eine Zuwendung in Höhe von 2.200 € je Kindergartenjahr.

keine

Ablauf

Die Zuwendung muss der Träger der Kindertageseinrichtung bzw. der Träger der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen bei der zuständigen Stelle (L-Bank) schriftlich mit dem vorgesehenen Formular beantragen.

Dieser erhält über die Bewilligung oder die Ablehnung der Zuwendung einen Bescheid.

Fristen

30. November des jeweiligen Kalenderjahres.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

VwV Kolibri

Voraussetzungen

  • Die Kinder besuchen eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen, die eine Sprachfördergruppe bilden kann.
  • Die pädagogische Fachkraft hat einen zusätzlichen intensiven Sprachförderbedarf festgestellt oder im Rahmen der Einschulungsuntersuchung der Kinder wurde ein Bedarf an intensiver Sprachförderung festgestellt.
  • Die Sprachfördermaßnahme ISF+ wird von einer qualifizierten Sprachförderkraft durchgeführt.
  • Die Sprachfördermaßnahme SBS wird von einer zertifizierten musikpädagogischen Fachkraft in Kooperation mit einer pädagogischen Fachkraft oder qualifizierten Sprachförderkraft durchgeführt.
  • Die Eltern der Kinder sind mit der Sprachförderung einverstanden.
  • Die intensive Sprachförderung im Förderweg ISF+ (Intensive plus) umfasst mindestens 120 Zeitstunden, bei Gruppen mit weniger als drei Kindern mindestens 100 Zeitstunden, pro Kindergartenjahr und Fördergruppe. Sprachfördermaßnahmen im Rahmen der SBS-Bildungskooperation (Singen-Bewegen-Sprechen) betragen 36 Zeitstunden jährlich pro Kindergartenjahr und Fördergruppe.

Zuständigkeit

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)

Erforderliche Unterlagen

Zustimmungserklärung zur Teilnahme des Kindes an einer Sprachfördermaßnahme sowie die datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten