Das Land fördert im Rahmen des MEPL III die Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen.

Als Beratungsorganisation müssen Sie die von Ihnen abgeschlossenen Beratungsverträge anmelden.

Das ist notwendig, damit das Land die erforderlichen Finanzmittel einplanen kann.

Ablauf

Melden Sie die Beratung online an. Eine besondere Nachricht von der zuständigen Stelle erhalten Sie danach nicht.

Nach der Beratung beantragen Sie ebenfalls online die Förderung.

Fristen

  • Frühestens: nach Abschluss des Beratungsvertrages
  • Spätestens: am 5. Kalendertag nach dem Quartal, in dem der Beratungsvertrag geschlossen wurde
    Beispiel: Vertragsschluss am 22. März; Anmeldung spätestens am 5. April

Rechtsgrundlage

Voraussetzungen

Sie haben einen gültigen Rahmenvertrag mit dem MLR.

Zuständigkeit

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Erforderliche Unterlagen

  • Beratungsverträge (im PDF-Format)
    Sie müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
    • Name, Anschrift und Unternehmensnummer des landwirtschaftlichen Unternehmens
    • Name des Beratungsmoduls und
    • Name und Unternehmensnummer der Beratungsorganisation