Wenn Sie in Deutschland dauerhaft als Tierarzt oder Tierärztin tätig sein möchten, müssen Sie für diese Tätigkeit zugelassen (approbiert) sein.

Ablauf

Die Approbation müssen Sie formlos schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie müssen den Antrag unterschreiben. Er muss den Hinweis enthalten, dass Sie die berufliche Tätigkeit in Baden-Württemberg ausüben wollen.

Sie werden innerhalb von vier Wochen darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.

Die Gleichwertigkeit Ihrer im Ausland absolvierten Ausbildung müssen Sie nachweisen. Schicken Sie dazu Diplome oder Prüfungszeugnisse zusammen mit einer Konformitätsbescheinigung an die zuständige Stelle. Gegebenenfalls müssen Sie Nachprüfungen- und/oder Kenntnisprüfungen ablegen.

Nach erfolgter Approbation wird Ihnen eine Approbationsurkunde zugestellt.

Kosten

Ausstellung der Approbation: EUR 250,00

Rechtsgrundlage

Voraussetzungen

Die Approbation erhalten Sie, wenn Sie

  • ein tiermedizinisches Studium abgeschlossen haben,
  • die tierärztliche Prüfung in Deutschland nach einer Gesamtausbildungszeit von mindestens fünf Jahren, davon sechs Monate praktische Ausbildung, bestanden haben,
  • sich keines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Tierarztberufs ergibt,
  • nicht wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen berufsunfähig sind und
  • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Eine in einem der übrigen EU-/EWR-Staaten oder in der Schweiz abgeschlossene Ausbildung ist einer Ausbildung in Deutschland gleichgestellt. Die Ausbildung muss dabei an einer anerkannten Hochschule stattgefunden haben.

Zuständigkeit

das Regierungspräsidium Stuttgart

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung, dass kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig ist
  • ärztliche Bescheinigung (nicht älter als einen Monat), wonach keine Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs ungeeignet sind
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis
    • bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
  • Lebenslauf mit Schwerpunkten Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit
  • Geburtsurkunde
  • eventuell Eheurkunde
  • Zeugnisse wie z.B. Diplome über die tierärztliche Prüfung oder
    • den Ausbildungsnachweis des jeweiligen EU-/EWR-Staates oder der Schweiz bzw.
    • Ausbildungsnachweis und Bescheinigung der zuständigen Behörde des jeweiligen Staates über die Gleichwertigkeit der Ausbildung (Konformitätsbescheinigung)

Im Original oder amtlich beglaubigte Kopie:

  • Personalausweis oder vergleichbares Identifikationspapier
  • gegebenenfalls Bescheinigung über ein abgeleistetes Praktikum in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
  • Meldebescheinigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Erklärung, dass bisher kein weiterer Antrag der Approbation bei einer anderen deutschen Behörde gestellt wurde
  • ein Nachweis, dass Sie beabsichtigen, in Deutschland zu arbeiten

Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.

Daneben können weitere Nachweise (z.B. Tätigkeitsnachweise) von Ihnen verlangt werden. Erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie in deutscher Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen amtlich vereidigten Urkundendolmetscher oder eine amtlich vereidigte Urkundendolmetscherin erfolgen. Diplome, Zeugnisse der tierärztlichen Ausbildung und Arbeitsnachweise müssen Sie in beglaubigter Übersetzung vorlegen.