Wenn Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren haben, können Sie ein Ersatzzeugnis beantragen.

keine

Ablauf

Ein Ersatzzeugnis sollten Sie persönlich bei der ehemaligen Schule beantragen. Die Schule muss Ihre Identität in geeigneter Weise überprüfen. Dies kann zum Beispiel durch Vorlage eines Identitätsnachweises erfolgen.

Sollte das Originalzeugnis nicht älter als 30 Jahre sein, kann Ihnen die Schule das Ersatzzeugnis in den meisten Fällen direkt ausstellen.

Hinweis: Ist das Originalzeugnis älter als 30 Jahre und hat die Schule keine Unterlagen mehr, könnten diese vielleicht beim Landesarchiv liegen.

Fristen

keine

Kosten

je nach Verwaltungsaufwand: EUR 50,00 bis 175,00

Rechtsgrundlage

Landesarchivgesetz Baden-Württemberg (LArchG)

  • §3 Übernahme des Archivguts

Ziffer 2.5.3 Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über den Datenschutz an öffentlichen Schulen

Erlass "Ausstellung von Ersatzzeugnissen" des Kultusministeriums Baden-Württemberg vom 10.10.1995

Voraussetzungen

Sie haben ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren.

Zuständigkeit

die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis