Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderung (Berufsförderung) beantragen

Menschen mit Behinderungen können ein Ausbildungsgeld von der Agentur für Arbeit erhalten, wenn sie an bestimmten Bildungsmaßnahmen teilnehmen. Die Höhe des Ausbildungsgeldes hängt ab vom

  • Bedarfssatz des Ausbildungsgeldes und
  • dem anzurechnenden Einkommen. Dies gilt nur während der beruflichen Ausbildung.

Achtung: Sie erhalten nicht Ihre persönlichen Ausgaben beispielsweise für Miete, Kleidung oder Lebensmittel erstattet, sondern am allgemeinen Bedarf orientierte Pauschbeträge.

Die Höhe richtet sich nach

  • der Maßnahme, an der Sie teilnehmen,
  • der Art der Unterbringung während der Maßnahme und
  • Ihrem Alter und Familienstand.

Ausbildungsgeld bei beruflicher Ausbildung

  1. Unterbringung im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils:
    1. für unter 21-Jährige, die nicht verheiratet beziehungsweise in keiner Lebenspartnerschaft sind: 316 Euro
    2. für alle anderen: 397 Euro (z.B. über 21-Jährige oder verheiratete 19-Jährige)
  2. Unterbringung in einem Wohnheim, Internat, bei der oder dem Ausbildenden selbst oder in einer besonderen Einrichtung für Menschen mit Behinderung: 104 Euro unabhängig vom Alter und Familienstand.
    Diese gilt nur, wenn die Agentur für Arbeit oder ein anderer Leistungsträger die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung übernimmt.
  3. andere Unterbringung und Kostenerstattung für Unterbringung und Verpflegung:
    1. unter 21-Jährige, die nicht verheiratet sind beziehungsweise in keiner Lebenspartnerschaft leben: 230 Euro
    2. für alle anderen: 265 Euro
  4. andere Unterbringung ohne Kostenerstattung für Unterbringung und Verpflegung:
    1. 497 Euro (348 Euro Grundbedarf sowie 149 Euro Pauschale für Miete)
      Betragen die Mietkosten für die Unterkunft und die Nebenkosten nachweislich mehr als 149 Euro, erhöht sich das Ausbildungsgeld um bis zu 75 Euro. Höchstens kann das Ausbildungsgeld 572 Euro betragen.
  5. Unter 18-jährige Auszubildende erhalten statt des Ausbildungsgelds nach Nummer 4 ein Ausbildungsgeld von 316 Euro, wenn sie
    1. die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern oder eines Elternteils aus in angemessener Zeit erreichen könnten oder
    2. Leistungen der Jugendhilfe erhalten, die mit einer anderen Unterbringung verbunden sind.

Ausbildungsgeld bei berufsvorbereitender Bildungsmaßnahme, Unterstützter Beschäftigung und bei Grundausbildung

  1. Unterbringung im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils: 216 Euro
  2. andere Unterbringung außerhalb eines Wohnheims oder Internats ohne Kostenerstattung für Unterbringung und Verpflegung: 391 Euro Grundbedarf und Miete
    Betragen die Mietkosten für die Unterkunft und die Nebenkosten nachweislich mehr als 58 Euro, erhöht sich das Ausbildungsgeld um bis zu 74 Euro. Höchstens kann das Ausbildungsgeld 465 Euro betragen.
  3. andere Unterbringung außerhalb eines Wohnheims oder Internats und Kostenerstattung für Unterbringung und Verpflegung: 172 Euro
  4. Unter 18-Jährige erhalten statt des Ausbildungsgelds nach Nummer 2 ein Ausbildungsgeld von 204 Euro, wenn sie
    1. die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern oder eines Elternteils aus in angemessener Zeit erreichen könnten oder
    2. Leistungen der Jugendhilfe erhalten, die die Kosten der Unterkunft einschließen.
  5. Unterbringung in einem Wohnheim, Internat oder einer besonderen Einrichtung für Menschen mit Behinderung: wie bei beruflicher Ausbildung 104 Euro

Ausbildungsgeld (Bedarf) bei Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen

  • im ersten Jahr 63 Euro
  • danach 75 Euro

Das Ausbildungsgeld erhalten Sie

  • bei einer beruflichen Ausbildung: üblicherweise für 18 Monate
  • in den anderen Fällen: für ein Jahr

Dauert die Maßnahme länger als 18 Monate, schickt Ihnen die Agentur für Arbeit automatisch rechtzeitig einen Fragebogen. Füllen Sie diesen aus und geben Sie ihn bei der Agentur für Arbeit wieder ab, damit Sie Ihr Ausbildungsgeld weiterhin erhalten.

Ausbildungsgeld erhalten Sie auch für Ferienzeiten, wenn

  • diese innerhalb der Maßnahme liegen und
  • die Agentur für Arbeit diese als Maßnahmenteil anerkannt hat.

Hinweis: Unterbrechen Sie die Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen, erhalten Sie das Ausbildungsgeld bis zum Ende des dritten auf den Eintritt der Krankheit folgenden Kalendermonats weiter, maximal bis zum planmäßigen Ende der Maßnahme. Der Tag der Erkrankung zählt zu dieser Dreimonatsfrist.

Für Fehlzeiten aus anderen als gesundheitlichen Gründen haben Sie nur Anspruch auf Ausbildungsgeld, wenn die Agentur für Arbeit einen wichtigen Grund für die Unterbrechung der Teilnahme anerkennt. Als wichtige Gründe gelten beispielsweise:

  • Eheschließung
  • Geburt eines Kindes
  • Wohnungswechsel
  • Wahrnehmung eines Gerichtstermins

 

Haben Sie nicht für den vollen Monat Anspruch auf Ausbildungsgeld, erhalten Sie für jeden Kalendertag ein Dreißigstel des Monatsbetrages.

Weitere Informationen mit Beispielen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

Ablauf

Das Ausbildungsgeld müssen Sie schriftlich beantragen. Vereinbaren Sie wegen der unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen und Voraussetzungen, die die Höhe des Ausbildungsgeldes beeinflussen, vorher bei der zuständigen Stelle einen Beratungstermin. Dort erhalten Sie dann auch die notwendigen Formulare.

Rechtsgrundlage

§§ 122 bis 126 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) (Ausbildungsgeld)

Voraussetzungen

Anspruch auf Ausbildungsgeld haben Menschen mit Behinderungen,

  • die keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben und
  • an einer der folgenden Maßnahmen teilnehmen:
    • erstmalige berufliche Ausbildung oder
    • berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme einschließlich einer Grundausbildung oder
    • Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen

 

Zuständigkeit

die Agentur für Arbeit

Erforderliche Unterlagen

Nachweise zur Feststellung des Bedarfs, beispielsweise zu Unterbringungskosten