Wenn Sie nach Baden-Württemberg ziehen, benötigen Sie einen gültigen Pass oder Passersatz und unterliegen der Meldepflicht. Sie müssen daher Ihren neuen Wohnsitz bei der Meldebehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug anmelden.

Angehörige der EU-/EWR-Staaten benötigen in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis. Die Meldebehörde erhebt bei Ihnen die erforderlichen Daten über Ihr Freizügigkeitsrecht und leitet diese an die Ausländerbehörde weiter. Personen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine langfristige Aufenthaltsberechtigung besitzen, bekommen eine Aufenthaltserlaubnis, wenn ihr Aufenthalt länger als drei Monate dauern soll.

Wenn Sie die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen und sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten, müssen Sie dies bei der Ausländerbehörde anzeigen. Diese prüft, ob Sie die Voraussetzungen für das Freizügigkeitsrecht nach dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz erfüllen. Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine gebührenpflichtige Aufenthaltserlaubnis. Sollten Sie Ihren Aufenthalt nicht anzeigen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

Untergeordnete Lebenslagen