Tarif- und Verkehrsverbünde beruhen auf der freiwilligen Zusammenarbeit der kommunalen Aufgabenträger und der im Verbundraum tätigen Verkehrsunternehmen und sorgen für einheitliche Tarifsysteme in ihrem Verbundgebiet. Je nach den Bedürfnissen und Gegebenheiten vor Ort sind die 22 Verkehrsverbünde im Land als Unternehmens-, Kommunal- oder Mischverbund organisiert.