Jeder nimmt am Straßenverkehr teil, sei es mit dem Auto, Lkw, Motorrad, Fahrrad oder als Fußgänger. Dabei ist es unabdingbar, dass sich jeder an festgelegte Regeln hält und Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nimmt.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind die grundlegenden Verkehrsregelungen festgeschrieben. Hier finden Sie unter anderem die Vorschriften, wie schnell Sie fahren dürfen, welche Abstände eingehalten werden müssen oder welche Beleuchtung vorgeschrieben ist. Auch für Fußgänger gibt es Regeln, die zu beachten sind. Die Straßenverkehrs-Ordnung nennt beispielsweise die Pflicht, Gehwege zu nutzen, aber auch die Fälle, in denen Fußgänger ausnahmsweise auf der Fahrbahn gehen dürfen.

Neben den Rechten und Pflichten im Straßenverkehr enthält die StVO auch Verbote. Sämtliche Maßnahmen, die den Verkehr beeinträchtigen könnten, sind ebenso wie eine übermäßige Straßenbenutzung grundsätzlich verboten. Sollten Sie eine Ausnahme von solchen Verboten benötigen, müssen Sie diese beantragen.

Verkehrs-, Gefahren-, Vorschrifts- und Richtzeichen sind ebenfalls in der StVO abgebildet und erklärt.

Abschließend sind unter anderem Durchführungs- und Bußgeldvorschriften geregelt. Sie können dort nachlesen, welche Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Höhe der einzelnen Bußgelder ist in der Bußgeldkatalog-Verordnung geregelt.

Ein reibungsloser Ablauf des Verkehrs setzt intakte Straßen und Wege voraus. Sollten Sie Beschädigungen an einer Straße oder einem Verkehrsschild feststellen, sollten Sie diese so schnell wie möglich melden. An wen Sie sich wenden können und wie Sie vorgehen müssen, lesen Sie in der Leistungsbeschreibung.

Straßengesetze

Das Bundesfernstraßengesetz gilt für Autobahnen und Bundesstraßen.

Im Straßengesetz für Baden-Württemberg finden Sie die Regelungen über die anderen öffentlichen Straßen. Beispielsweise wird definiert, wann eine öffentliche Straße vorliegt und wie zwischen Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen unterschieden wird. So gehören beispielsweise zu den Gemeindestraßen:

  • Ortsstraßen
  • öffentliche Feld- und Waldwege
  • Radwege, die nicht Bestandteil einer Straße sind
  • Fußgängerbereiche
  • Friedhof-, Kirch- und Schulwege
  • Wanderwege

Welche Behörde ist wofür zuständig? Das Landesstraßengesetz gibt darüber ebenfalls Auskunft und nennt die Straßenbaubehörden auch für die Bundesfernstraßen.

Planung, Planfeststellung oder Plangenehmigung sind ebenfalls durch die Straßengesetze geregelt. In der Planfeststellung wird über den Bau oder die wesentliche Änderung einer Straße entschieden.

Darüber hinaus ist die "Sondernutzung von Straßen" Thema der Straßengesetze. Einführende Informationen dazu finden Sie im gleichnamigen Kapitel mit den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen.