Wenn Sie als Grenzgänger oder Grenzgängerin in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, wären Sie aufgrund der nationalen Regelungen in beiden Ländern steuerpflichtig. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wurde zwischen der Schweiz und Deutschland das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen.

Bei Wohnsitz in Deutschland zahlen Sie daher Ihre Steuern in Deutschland. Die Schweiz behält einen Pauschalbetrag von maximal 4,5 Prozent des Bruttolohns als Quellensteuer ein. Dieser Betrag wird dann auf die deutsche Lohnsteuer angerechnet. Dies gilt auch für Leiharbeitsverhältnisse.

Auch aus der Schweiz bezogene Renten sind in der Regel in Deutschland steuerpflichtig. Sie werden mit dem Besteuerungsanteil als sonstige Einkünfte erfasst. 2005 betrug der Besteuerungsanteil 50 Prozent. Er wird bis 2020 jährlich um zwei Prozent, ab 2021 jährlich um ein Prozent, erhöht. Ab dem Jahr 2040 beträgt der Besteuerungsanteil 100 Prozent.

Achtung: Insbesondere sind auch Einmalzahlungen (Freizügigkeitsleistungen) aus einer Schweizer Pensionskasse steuerpflichtig.

Zollbestimmungen

Grundsätzlich fallen an den Grenzen der EU und der Schweiz für die Ein- und Ausfuhr von Waren Zölle an. Ihr Umzugsgut können Sie unter bestimmten Voraussetzungen befreien, müssen dafür aber einen gesonderten Antrag stellen. Für Einkäufe gibt es bestimmte Höchstgrenzen. Bei Bargeld beträgt die Höchstgrenze 10.000 Euro.