Wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind, zahlen Sie automatisch in die deutsche Pflegeversicherung ein.

Die soziale Pflegeversicherung gewährt Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, deren Vorliegen vom Medizinischen Dienst (bei Privatversicherten: die Medicproof GmbH) geprüft wird. Zuständig sind die bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen, die ihre Versicherten in allen die Pflegeversicherung betreffenden Angelegenheiten umfassend beraten. Sie sorgen dafür, dass die pflegerische Versorgung der Versicherten sichergestellt ist.

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