Die anfallenden Energiekosten sind ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl von Immobilien. Ein Energieausweis dient zur Kennzeichnung des Energiebedarfs einer bestimmten Immobilie und ermöglicht es, bereits bei Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses die Energiekosten abzuschätzen.

Ein Energieausweis enthält Angaben zum Alter des Gebäudes, zur Heizungsanlage, zur Wohnfläche und zur Zahl der Wohneinheiten. Zusätzlich können Angaben zum Energiebedarf für Warmwasserbereitung und Heizung sowie darüber gemacht werden, wie viel Energie durch die Gebäudehülle oder durch die Heizungsanlage verloren geht.

Es gibt zwei Formen von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Für die Angaben im Verbrauchsausweis wird lediglich die von den Vormietern oder vom ehemaligen Eigentümer genutzte Energie der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Der Bedarfsausweis hingegen erlaubt eine vom individuellen Verbrauch unabhängige Aussage über die benötigte Energie, da für die Ausstellung des Bedarfsausweises Kriterien wie beispielsweise die vorhandene Wärmedämmung eines Gebäudes herangezogen werden.

Seit 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude, die neu vermietet oder verkauft werden, Pflicht. Für gewerblich genutzte Immobilien ist dieser ab 1. Juli 2009 erforderlich. Beachten Sie, dass ein Bußgeld verhängt werden kann, wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen.

Haus- und Wohnungseigentümer können einen solchen Energieausweis bei Architekten- und Ingenieurbüros, Energieberatern und Energieberaterinnen sowie Handwerksbetrieben ausstellen lassen. Die Kosten belaufen sich auf durchschnittlich 300 Euro, je nachdem, um welches Gebäude es sich handelt und wie groß es ist.

Hinweis: Für Neubauten muss ein Energieausweis schon seit em Jahr 2002 ausgestellt werden.

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