Die Bürger der baden-württembergischen Gemeinden wählen die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ihrer Gemeinde in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für acht Jahre. Die Wahl findet unabhängig von der Wahl des Gemeinderats statt.

Sie können sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, wann die nächste Wahl ansteht.

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat in Baden-Württemberg eine starke Stellung.

Aufgaben

  • repräsentative Tätigkeit,
  • stimmberechtigte Vorsitzende oder stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderates und all seiner Ausschüsse,
  • Chefin oder Chef der Verwaltung und
  • Rechtsvertretung der Gemeinde nach außen

In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten trägt sie die Bezeichnung Oberbürgermeisterin, er die Bezeichnung Oberbürgermeister.

Übergeordnete Lebenslagen