Bei einer Beschäftigung in Deutschland und einem Wohnsitz in Frankreich oder in der Schweiz zahlen Sie in die Arbeitslosenversicherung des Landes Ihrer Beschäftigung ein. Im Falle des Arbeitsverlustes beziehen Sie jedoch Ihr Arbeitslosengeld vom Staat Ihres Wohnsitzes.

Achtung: Die deutsche Arbeitslosenversicherung erfasst für einen bestimmten Zeitraum auch die Kurzarbeit. Hat Ihr Betrieb Kurzarbeit beantragt, haben auch Sie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Dieses wird von der zuständigen Agentur für Arbeit am Ort Ihrer Betriebsstätte ausgezahlt.

Sobald Sie wissen, wann Ihr Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie sich an die zuständige Behörde im Staat ihres Wohnsitzes wenden. In Frankreich ist dies das für Ihren Wohnort zuständige Pôle Emploi. In der Schweiz wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige RAV oder die für Sie zuständige Wohngemeinde.

Außerdem benötigen Sie eine Bestätigung über die Erfüllung Ihrer Beitragspflicht in Deutschland (Formular PDU 1). Diese erhalten Sie bei der für Ihre Betriebsstätte zuständigen Agentur für Arbeit.

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