Das Ministerium für Finanzen erfüllt vielfältige Aufgaben. Hierzu gehören neben der Haushalts-, Finanz-, Steuerpolitik, die Bau- und Liegenschaftsverwaltung, und die Beteiligungen des Landes. Der Aufgabenbereich spiegelt sich organisatorisch in den sechs Fachabteilungen des Ministeriums wider:

  • Die Abteilung 1 nimmt die sogenannten Querschnittsaufgaben Personal, DV-Technik und Organisation wahr und sorgt für einen reibungslosen Geschäftsablauf innerhalb des Ministeriums. Für die gesamte Landesverwaltung wird die Abteilung 1 des Ministeriums für Finanzen tätig, wenn ihr in Angelegenheiten aus dem öffentlichen Dienstrecht, wie etwa dem Besoldungs- und Versorgungsrecht oder des Tarifrechts für die Angestellten und Arbeiter des Landes die Federführung obliegt.
  • Der "Haushalt" ist ein Herzstück des Ministeriums für Finanzen und hat für die Landesverwaltung weitreichende Bedeutung. Für diese Aufgabe ist die Abteilung 2 des Ministeriums für Finanzen zuständig. Im Staatshaushaltsplan wird im Einzelnen dargestellt, welche Aufgaben und Ziele sich die Landesregierung für die nächsten 1 bis 2  Jahre gesetzt hat und wieviel Geld dafür ausgegeben werden soll.
  • Das Thema Steuern ist ein zentraler Schwerpunktbereich und wird von der Abteilung 3 wahrgenommen. Das Ministerium für Finanzen wirkt gemeinsam mit dem Bund und den Ländern an der Steuergesetzgebung mit und bringt dabei steuerpolitischen Vorstellungen und Initiativen des Landes ein. Der Steuerabteilung im Ministerium für Finanzen obliegt die Leitung der Steuerverwaltung des Landes.
  • Die Vermögens- und Hochbauverwaltung des Landes ist in Abteilung 4 angesiedelt. Sie führt Baumaßnahmen im Bereich des Staatlichen Hochbaus für das Land, den Bund, insbesondere Bundesbehörden und Bundeswehr, sowie für die ausländischen Gaststreitkräfte durch. Daneben betreut sie die Liegenschaften des Landes. Davon ausgenommen sind die Liegenschaften der Universitäten.
  • In der Abteilung 5 sind die Aufgaben Beteiligungen und Recht gebündelt. Bei allen Unternehmen des privaten Rechts mit Landesbeteiligung nimmt das Ministerium für Finanzen die gesellschaftsrechtlichen Interessen des Landes wahr. Ferner koordiniert sie die Tätigkeit der Überwachungsorgane (Aufsichts- und Verwaltungsräte, Beiräte) bei diesen Unternehmen, bereitet entsprechende politische Entscheidungen vor und setzt diese um.
  • In Abteilung 6 werden die Grundsatzfragen des Finanzressorts bearbeitet. Dazu gehört die Analyse und Begleitung aktueller gesellschaftlicher und politischer Debatten auf Bundes- und europäischer Ebene. Das Ministerium für Finanzen vertritt zudem die finanzpolitischen Interessen des Landes Baden-Württemberg gegenüber dem Bund, den anderen Ländern und den Kommunen. Die Finanzpolitik umfasst vor allem Grundsatzangelegenheiten, wie die Steuer- und Aufgabenverteilung zwischen den Gebietskörperschaften. Insbesondere ist hier der Länderfinanzausgleich zu nennen.

 

Zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen gehören insbesondere:

  • das Statistische Landesamt
  • das Landesamt für Besoldung und Versorgung
  • die Oberfinanzdirektion Karlsruhe
  • die Finanzämter
  • der Betrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg (Betriebsleitung, 12 Ämter, 3 Universitätsbauämter)
  • die Staatlichen Hochbauämter
  • die Staatlichen Schlösser und Gärten
  • die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg
  • die Wilhelma - Zoologisch-botanischer Garten

 

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