Die Aufgabe des Grundbuchamtes ist die Führung des Grundbuchs.

Es ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie insbesondere:

  • Eigentumsumschreibungen
  • Grundschulden
  • Hypotheken
  • Grunddienstbarkeiten
  • Vormerkungen

Der Bürger kann, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.

  • Hausanschrift
  • Bahnhofstraße 3
  • 74072 Heilbronn
  • Öffnungszeiten
  • vgl. Homepage des Amtsgerichts
  • Behördenschlüssel
  • 05902130