Verfahren von A bis Z
Eintragung in das Vermittlerregister beantragen
Ablauf
Die Registrierung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Gebundene Versicherungsvermittler und Versicherungsvermittlerinnen, die keine eigene Erlaubnis beantragen, müssen sich nicht selbst in das Vermittlerregister eintragen lassen. Dazu müssen Sie sich über Ihr Versicherungsunternehmen registrieren lassen. Das Versicherungsunternehmen kann die Registrierung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft online erledigen.
Mit der Eintragung ins Vermittlerregister erhalten Sie eine Registernummer, die vom System automatisch vergeben wird.
Achtung: Sollten sich nach der Registrierung Ihre Daten ändern, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Stelle mitteilen.
Kosten
ca. 50,00 EUR
Rechtsgrundlage
- § 11 a Gewerbeordnung (GewO) (Vermittlerregister)
- § 8 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) (Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister)
- § 9 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) (Mitteilungspflichten)
- § 10 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) (Zugang)
Voraussetzungen
Um sich in das Vermittlerregister eintragen lassen zu können, müssen Sie entweder
- eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater besitzen oder
- von der Erlaubnispflicht befreit worden sein.
Hinweis: Gebundene Versicherungsvermittler können die Registrierung alternativ auch über das auftraggebende Versicherungsunternehmen beantragen. Die Daten der Angestellten, die in leitender Position für die Vermittlung oder Beratung verantwortlich sind, werden vom Inhaber der Erlaubnis an das Register gemeldet.
Zuständigkeit
die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk sich Ihr Gewerbebetrieb befindet
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- für ungebundene Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler sowie für Versicherungsberaterinnen und Versicherungsberater: Nachweis über die erteilte Erlaubnis
- für produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler: Nachweis über die Erlaubnisbefreiung
- Gewerbeanmeldung
- falls Sie auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätig werden wollen: zusätzlich
- Formular "Mitteilung über die Tätigkeit in einem EU-Mitgliedstaat"