Lebenslagen von A bis Z
Opferschutz und Opferhilfe
Opfer von Straftaten finden in der für sie belastenden und ungewohnten Situation Beispiele für Handlungsmöglichkeiten und Zugang zu den verschiedenen Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten.
Im Notfall können Sie immer die Notrufnummern 110 oder 112 wählen. Unter der Rufnummer 110 erreichen Sie unverzüglich die nächstgelegene Polizeidienststelle. Unter der Euronotrufnummer 112 erreichen Sie rund um die Uhr Feuerwehr und Rettungsdienst/Notarzt.
Hör- und Sprachgeschädigte haben die Möglichkeit, bei einem Notfall die Notrufnummer 112 per Fax zu nutzen. Hierzu steht ein speziell entwickelter Vordruck zur Verfügung, der im Notfall einfach und schnell ausgefüllt werden kann.
Untergeordnete Lebenslagen
- Angebote zur Unterstützung von Opfern
- Angebote zur Unterstützung von Opfern
- Beratungsstellen
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- Rechte und Pflichten von Opfern und Zeugen
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- Schadenausgleich und Hilfen für Opfer
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- Sekten und Psychogruppen
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- Weitere Informationen und Links
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- Wichtige Telefonnummern für den Notfall
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