Die Grenzbescheinigung, auch "Grenzattest" genannt, ist eine Bescheinigung der Vermessungsbehörde (Katasteramt). Sie weist nach, dass

  • ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Baugrundstücks liegt oder
  • ein Überbau auf ein angrenzendes Grundstück vorliegt.

Meistens fordern Banken oder andere Kreditgeber Grenzbescheinigungen für Gebäude, für die sie Baukredite gewähren.

keine

Ablauf

Die Grenzbescheinigung können Sie beantragen bei

  • öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Vermessungsingenieurinnen oder
  • der zuständigen Vermessungsbehörde.

Sie können den Antrag formlos stellen:

  • schriftlich,
  • telefonisch oder
  • per E-Mail stellen

Sie müssen das Flurstück angeben mit Straße, Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer. Manche Behörden bieten ein eigenes Formular an.

Tipp: Sie können die Grenzbescheinigung auch gleichzeitig mit der Gebäudeeinmessung beantragen.

Die zuständige Stelle kann eine Ortsbesichtigung vornehmen, bevor sie die Grenzbescheinigung ausstellt.

Fristen

keine

Kosten

abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand

Voraussetzungen

  • Eintrag des Gebäudes im Liegenschaftskataster
    Haben Sie den Grundriss des Gebäudes seit der letzten Vermessung ("Gebäudeaufnahme") geändert, brauchen Sie eine erneute Einmessung.
  • Antragsberechtigte sind:
    • Eigentümer und Eigentümerinnen
    • Erbbauberechtigte
    • für Grundbuchsachen zuständige Amtsgerichte
    • Banken
    • andere Personen, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Zuständigkeit

  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder Vermessungsingenieurinnen oder
  • die untere Vermessungsbehörde

Untere Vermessungsbehörde ist je nach Ort, in dem sich das Grundstück befindet, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Erforderliche Unterlagen

keine